Entscheidend für die Bewertung der Abwesenheiten ist der Zeitpunkt, wann die erfasst wurden.
Hat man vor dem Wechsel des Zeitmodells von 100 % auf 80% Abwesenheiten erfasst, werden die vor-erfassten Abwesenheiten noch mit 100% bewertet. Ob Zwischenabschlüsse gemacht wurden oder nicht, ändert an diesem Umstand nichts.
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