Mit dem Häkchen „Bei Feiertagen mit bezahltem Arbeitsanteil < 1.0 nicht berechnen“ kann zudem erreicht werden, dass an Feiertagen, an welchen beispielsweise lediglich 1.00 Stunde weniger gearbeitet werden muss, kein Sonntagszuschlag gewährt wird. Es handelt sich dabei dann nämlich nicht um einen eigentlichen Feiertag, sondern um einen Vorfeiertag mit reduzierter Arbeitszeit.
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