Beim Zwischenabschluss: Ein Zwischenabschluss wird in der Regel dann gemacht, wenn der Mitarbeiter unterjährig sein Zeitmodell oder seinen Arbeitsgrad wechselt. In diesem Fall wird der Zwischenabschluss per letztem Tag gemacht, an welchem noch die alten Einstellungen gelten. Nach dem Zwischenabschluss können dann das neue Zeitmodell oder der neue Arbeitsgrad hinterlegt werden. Die Stundenbelege bis und mit zum Zwischenabschluss werden dann eingefroren und können nicht mehr bearbeitet werden. Ebenfalls werden seine Saldi per Zwischenabschlussdatum eingefroren. Es gilt zu beachten, dass nach einem Zwischenabschluss keine automatischen Korrekturen mehr am Feriensaldo vorgenommen werden. Sollte ein Mitarbeiter mit bestehendem Zwischenabschluss also vor Jahresende den Betrieb verlassen, müssen die Ferien manuell anteilmässig ausgeglichen werden. Dies ist deshalb so, weil das System den Zustand des Mitarbeiters vor dem Zwischenabschluss nicht mehr kennt.
Die Ferien werden nur automatisch neu berechnet, wenn ein Austrittsabschluss gemacht wird. Geht das nicht, liegt es vermutlich an der Mutationssperre.
Bei einem Jahresabschluss gibt es nur die Ferien hinzu welche er für das neue Jahr zu gut hat (im Zeitmodell hinterlegt)
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