Bei der Nachtzeitkompensation handelt es sich um eine Zeitart, die als „Abwesenheit“ und innerhalb der Abwesenheit als „Kompensation“ definiert ist.
Der einzige Unterschied ist im Prinzip, dass statt dem Überzeitsaldo der Nachtzuschlagssaldo reduziert wird. In allen anderen Fällen verhält sich diese Zeitart aber genau gleich wie die normale Kompensation. Will heissen, sie wird für die ARV-Saldoberechnung zwar berücksichtigt, aber mit 0.00 Stunden, da es sich um eine Kompensation handelt.
Wenn ein Fahrer in einer Woche 30 Stunden gearbeitet und 10 Stunden Nachtzuschlagssaldo kompensiert hat, wird die Woche mit 30 Stunden bewertet.
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