In der LSVA III ab 2025 (mit Ablauf 2024) muss:
- Der Fahrzeughalter die Fahrleistung elektronische erfassen, dazu ist der Einbau eines neuen Erfassungsgerätes erforderlich. Hinsichtlich der neuen Erfassungsgerätes möge der Kunde hier schauen: Erfassungsgerät (admin.ch).
- Für die Erfassung muss der Fahrzeughalter einen Erfassungsdienst beauftragen, der im Inland als EETS (National Electronic Toll Service) und im Europäischen Ausland als EETS (European Electronic Toll Service) bezeichnet wird. Der Erfassungsdienst erhebt mit dem neuen Erfassungsgerät die zurückgelegten LSVA-pflichtigen Fahrstrecken vollautomatisch.
- Das Inkasso erfolgt beim inländischen EETS weiterhin durch das BAZG, diese sendet die Rechnung.
Wir bitten Sie weitere Informationen unter LSVA III (admin.ch) hinzuziehen, insbesondere den dort aufgeführten Schulungsfilm wahrnehmen.
Unsere LSVA App wird dann nicht mehr benötigt.
Wir bitten Sie sobald Sie umgestiegen sind unsere LSVA-App schriftlich zu kündigen.
E-Mail bitte an > info@xmatik.ch
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