Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden auch genannt „Tägliche Ruhezeit“.
Die nach Gesetz Tägliche Ruhezeit muss mind. 11 h sein.
Darf aber 3x pro Woche auf mind. 9 h reduziert werden.
Bei Bezug in zwei Teilen mind. 3+9 Std. innerhalb von 24 Stunden.
Drei reduzierte Ruhezeiten auf 9 Stunden zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich. Mehrfachbesatzungen müssen innerhalb von 30 Stunden eine Ruhe- zeit von mind. 9 Std. einhalten.
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