Betrifft bezahlte Abwesenheiten
Frage
Wie viele Stunden trage ich bei einer Abwesenheit von einem Mitarbeiter der nur auf 40h-Basis oder 50% angestellt ist ein?
Antwort
Bezahlte Abwesenheiten wie Ferien, Krankheit, Militärdienst oder Feiertage sind grundsätzlich mit 9.36 Stunden zu erfassen. Die Grundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 ARV 1, der von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (Durchschnitt über 26 Wochen) ausgeht. Da die Chauffeure grundsätzlich eine wöchentliche Mindestruhezeit von mindestens 45 Stunden einhalten müssen, werden diese 48 Stunden auf 5 Arbeitstage verteilt, was eine (fiktive) Tagesarbeitszeit von 9.36 Stunden ergibt. Sinn und Zweck dieser Regelung ist zu verhindern, dass die Chauffeure quasi nacharbeiten müssen, wenn die tiefere vertragliche Stundenzahl angerechnet wird an die Höchstarbeitszeit.
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